Beim Grillen auch auf den Nachbarn achten
Ratgeber | Von CGA Verlag | 30. Juni 2014Die Kommunale Wohnungsgesellschaft (KWG) rät, das Grillen beim Nachbarn anzukündigen:
Region (MB). So schön der Sommer und das mit ihm verbundene Grillen sind – leider ist dies nicht selten mit Streitigkeiten unter Nachbarn verbunden, wer wie oft und auf welche Weise grillen darf. Vor allem bei der Verwendung eines Holzkohlegrills kommt es fast unvermeidlich zu Gerüchen für die Nachbarn, die dies nicht einfach hinnehmen müssen.
Regeln beachten
Natürlich spricht nichts dagegen bei schönem Wetter auf dem Balkon zu grillen. Um den Frieden mit den Nachbarn und auch dem Vermieter zu wahren, sollten einige Regeln beachtet werden, über die die Fachleute von der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG) informieren.
Als Grundsatz gilt stets: Auf die Nachbarn muss Rücksicht genommen werden. Wenn auf dem Balkon gegrillt wird, dann nur mit einem Elektrogrill. Gemäß Immissionsschutzgesetz ist das Grillen nicht gestattet, wenn der Qualm in die Wohn- und Schlaf-räume der Nachbarn zieht. Auch aus Gründen des Brandschutzes ist das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon untersagt.
22 Uhr ist Schluss
Spätestens 22 Uhr, mit Beginn der Nachtruhe, sollte das letzte Grillgut verspeist sein und das gemütliche Beisammensein in die Wohnung verlegt werden. Auch Elektrogrills sollten niemals unbeobachtet sein.
Noch einen kleinen Tipp zum Abschluss: Wer den Nachbarn über sein Grillvorhaben informiert, macht dies doch am besten persönlich. Denn so erfährt man gleich, wie dieser dem Grillplan gegenübersteht.
Nachbarn einladen
Noch besser ist es, wenn der Besuch beim Nachbarn gleich mit einer Einladung verbunden wird.
Erstens macht Grillen in gemütlicher Runde mehr Spaß und zweitens kann sich derNachbar kaum über ein Grillfest beschweren, an dem er selbst teilnimmt.