Bitte aktiviere / Please enable JavaScript![ ? ]
Cottbus will alle Beiträge erstatten - Märkischer Bote Cottbus will alle Beiträge erstatten Cottbus will alle Beiträge erstattenMärkischer Bote
Dienstag, 19. März 2024 - 11:22 Uhr | Anmelden
  • Facebook SeiteTwitter Seite

header-logo

 
Clear sky
5°C
 
das epaper der lausitzer heimatzeitung
Anzeigen

Cottbus will alle Beiträge erstatten

Wirtschaft | Von | 17. Juni 2016

160618cb3

Der Cottbuser Rechtsanwalt Frank Mittag sieht trotz Rückzahlung aller unrechtmäßigen Abwasser-Bescheide kaum nennenswerte Gebührenerhöhungen für die Zukunft F: M.K.

Stadt sucht Rechtsfrieden für Altanschließer :
Cottbus (mk). Wer bekommt wann seine Beiträge zurück? Diese Frage stand am Dienstag im Meistersaal der Cottbuser Handwerkskammer im Mittelpunkt.  Wenn sich die Hoffnung des Dezernenten für Ordnung, Thomas Bergner, erfüllt, bekommen alle betroffenen Altanschließer ihre unrechtmäßigen gezahlten Bei-
träge zurück. Bislang haben 1 393 Betroffene insgesamt 7,9 Millionen Euro zurückerhalten. Im Frühjahr 2017 sollen alle Zahler mit nicht bestandskräftigen Bescheiden ihr Geld wiedersehen. Die Hoffnung von Thomas Bergner wird bis zum Herbst andauern. Dann will die Stadt ein Modell weg von der Beitragsfinanzierung und hin zur Gebührenfinanzierung erarbeitet haben. Rückendeckung bei der Frage ob eine Rückzahlung an alle Betroffenen möglich ist, bekam die Stadt durch ein Gutachten, das die Landesregierung in Auftrag gegeben hat. Dieses bestätigt, dass eine solche Zurückzahlung möglich sei. Im Kern sagt das Gutachten aber auch, dass das Land für diese Zahlung nicht aufkommen müsse. Die Gemeinden und Zeckverbände allein bleiben so auf den Kosten sitzen. Zudem steht in dem Gutachten, dass die Mitarbeiter, welche die unrechtmäßigen Bescheide verfasst haben, nicht schlauer sein müssen, als die Gerichte. Sie haben somit zwar unrechtmäßig aber nicht vorwerfbar gehandelt, erklärt Rechtsanwalt Frank Mittag. Der Experte hält in diesem Zusammenhang auch eine Kreisgebietsreform für unglaublich gefährlich. Die Folgen des Zusammenlegens von Gebieten und Zweckverbänden seien nicht absehbar. Für den Rechtsanwalt steht es außerfrage, dass alle betroffenen Beitragszahler ihr Geld zurückbekommen müssen. Allein Abschreibungszeiten von 60 Jahren sorgen dafür, dass hier eine einheitliche Handhabung gefunden werden muss. „Sonst kommen unsere Enkel auf den Friedhof und werfen unsere Grabsteine um,“ prophezeit Frank Mittag. Keine Panik! Dies ist sein Motto bei der Frage, ob nach den Rückzahlungen die Gebühren für alle steigen werden. Nach seiner Rechnung geht es hier lediglich um knapp fünf Euro im Monat bei einem Dreipersonen-Haushalt.
Ein Knackpunkt ist die Aussage des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, dass Groß Gaglower oder Gallinchener wegen der Eingemeindungen nicht als Altanschließer sondern als Cottbuser Neuanschließer zu betrachten sind. Auch diese Frage, so Frank Mittag, habe das Bundesverfassungsgericht bei dem Groß Gaglower Fall bereits mitbetrachtet. „Das oberste Gericht hat sich etwas bei seiner Urteilsverkündung gedacht“, kritisiert der Cottbuser Rechtsanwalt das Oberverwaltungsgericht. Auf Nachfrage eines Groß Gaglower Bürgers ob dieser nun erneut klagen müsse, erklärt Thomas Bergner, dass die Stadt Cottbus alle Kraft in eine Komplett-Lösung setzt. Wenn alle ihre Beiträge zurückbekommen, wäre auch die Eingemeindungsfrage und somit eine Klage hinfällig. Deshalb rät er dazu, nicht zu klagen. Auch die Frage der Verjährung war ein Thema bei der Handwerkskammer. Ein Antrag auf Aufhebung des Beitragsbescheides müsse innerhalb eines Jahres nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erfolgen, rät Frank Mittag.



Anzeige

Kommentar schreiben

Kommentar


Das könnte Sie auch interessieren: