SPN-Kreis lenkt ein
Guben | Von CGA Verlag | 3. März 2017Keine Berufung bei Klein Oßniger LKW-Urteil
Klein Oßnig (mk). Der Landkreis muss die Lärmbelastung für Anwohner in Klein Oßnig senken. Hierzu verpflichtete das Oberverwaltungsgericht Cottbus den Kreis und folgte damit der Lärm-Klage einer Anwohnerin. Am Montag gab der Landrat Harald Altekrüger bekannt, dass er das Urteil
annehme und nicht in Berufung gehe. Uneindeutig äußerte er sich darüber, wie der Kreis das Problem in den Griff bekommen möchte. Hier sei ein Präzedenzfall geschaffen worden, der womöglich Auswirkungen auf das ganze Land habe, erklärt der Landrat. Einen Schnellschuss werde es nicht geben. So möchte er sich zunächst mit dem Landkreis OSL und Cottbus zum weiteren Vorgehen absprechen. „Es nutzt nichts, wenn wir in Klein Oßnig ein Problem lösen und es dann woanders auftaucht. Die Kraftfahrer suchen sich immer den wirtschaftlichsten Weg“, argumentiert Harald Alteküger. Von einer Umleitung des LKW-verkehrs bis zum Nachtfahrverbot gebe es verschiedene Möglichkeiten, den Lärm zu reduzieren. Gleichzeitig unterstrich der Landrat, dass es sich bei der B 169 um eine Leistungsstraße handelt. Diese müsse auch entsprechend ihrer Widmung genutzt werden können. Ohnehin gibt der Kreischef den Spielball an die Landesregierung weiter. Bezüglich einer Umgehungsstraße sei das Geld da. Was fehlt ist die Planung, kritisiert der Landrat. Er fordert diese sofort zu beginnen.
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