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Noch ist Zeit, die Autoversicherung anzupassen

Mobil & Kfz | Von | 10. November 2017

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Wer unzufrieden mit der Kfz-Versicherung ist oder aus anderen Gründen den Anbieter wechseln möchte, hat noch bis zum 30. November Zeit, den alten Tarif zu kündigen Foto: magdal3na/Fotolia/Itzehoer

Der Preis sollte für einen Wechsel nicht das einzige Kriterium sein.

Region (txn,jk) Jedes Jahr im Herbst sollte die laufende Autoversicherung auf den Prüfstand kommen, vor allem dann, wenn sie bereits seit mehreren Jahren nicht mehr angepasst wurde. nötigt werden. Haben sich der Wohnort, die tatsächlichen Nutzer oder die zu fahrenden Kilometer verändert? Wie alt ist das Fahrzeug, muss es wirklich noch ein Vollkasko-Schutz sein oder tut es auch eine Teilkaskoversicherung? Zusatzleistungen wie ein Schutzbrief verursachen Extrakosten und sollten nur gewählt werden, wenn sie tatsächlich notwendig sind. Ein Treuebonus, wenn andere Sachversicherungen beim gleichen Unternehmen laufen, ist nicht mehr selten. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsanbieter gibt es für Neukunden oft günstige Einstiegsprämien. Auch ein Direktversicherer kann mit in Erwägung gezogen werden. Da hier die Kosten für die angestellten Berater deutlich geringer sind gibt es meist günstigere Beiträge. Der Kontakt ist aber nur telefonisch oder per E-Mail möglich, mancher vermisst dann den Ansprechpartner vor Ort.
Allerdings sollte nicht nur den Preis allein ein wichtiges Kriterium sein – entscheidend sind auch die gebotenen Versicherungsleistungen. So kann es sein, dass im alten Vertrag bestimmte Leistungen als Standard enthalten sind, während bei neuen Verträgen dafür ein Aufpreis fällig wird. Aktuelle Versicherungen lassen sich insgesamt besser auf die eigenen Bedürfnisse abstimmen. Mitunter können verschiedene Bausteine kombiniert werden. So wird nur für die Leistungen bezahlt, die auch tatsächlich benötigt werden. Um allen Fristen gerecht zu werden, muss die schriftliche Kündigung am besten per Einschreiben bis zum 30. November bei der jetzigen Versicherung eingegangen sein.
Auch die Löschung der Einzugsermächtigung sollte im Kündigungs- schreiben explizit mit genannt werden. In der Regel laufen Verträge in der Autoversicherung bis zum 31.Dezember eines Jahres und die Kündigungsfrist beträgt zumeist einen Monat zum Vertragsende. Mitunter greift ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, die Leistungen aber gleich bleiben. Wichtig: die aktuelle Versicherung sollte erst gekündigt werden, wenn die Versicherungsbestätigung des neuen Anbieters vorliegt. Mitunter gibt es Probleme oder Ablehnungen, besonders im Kaskobereich. Auch die Kündigungsbestätigung des alten Anbieters muss innerhalb einer vorgegeben Frist vorliegen.



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