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Ströbitzer fordern eine Steuerbefreiung

Cottbus | Von | 20. Oktober 2016

Ströbitz kommt dieses Jahr nicht raus aus dem Ärger. Im Sommer erkundigte sich Landtagsabgeordneter Schierack (CDU, r.) nach der Regenentwässerung. Die kam offenbar in Fluss. Jetzt erweist sich das Grundwasser, das fast alle Grundstückseigner verregnen, als vergiftet. Die Stimmung kocht     Foto: Archiv/Hnr.

Ströbitz kommt dieses Jahr nicht raus aus dem Ärger. Im Sommer erkundigte sich Landtagsabgeordneter Schierack (CDU, r.) nach der Regenentwässerung. Die kam offenbar in Fluss. Jetzt erweist sich das Grundwasser, das fast alle Grundstückseigner verregnen, als vergiftet. Die Stimmung kocht     Foto: Archiv/Hnr.

Vergiftetes Grundwasser vom alten Chemiehandel hat den Ortskern und den Wackerplatz erreicht

Cottbus (hnr). Einige Familien wohnen seit Generationen hier, andere haben eben gekauft und gebaut. Eines eint jetzt alle: Das Wasser unter ihrer Scholle ist vergiftet. Ungenießbar, aber auch bei Verwendung im Garten nicht unschädlich. Kurz: Die Entnahme dieses Grundwassers ist ab sofort verboten.
Letzte Woche war Vollversammlung auf Wacker. Stefan Böttcher, Wackeraner, hier aber als Fachbereichsleiter des städtischen Umweltamtes vor Ort, erklärte die Sachlage. Am Standort des ehemaligen Potsdamer Chemiehandels (zwischen Tangente und „Alte Chemiefabrik“) wurden jahrelang unkontrolliert Chemikalien („ganze Eisenbahn-Kesselwagen“) in den Boden gelassen. Der Ort ist hochgradig kontaminiert. Seit Jahren arbeitet hier eine Grundwasser-Aufbereitungsanlage und sind Riegel geteuft. Aber wie eine lange unterirdische Fahne zieht die Sauerei nordwestwärts mit dem Grundwasserstrom. Bis über die Karl-Liebknecht-Straße war das Gebiet schon als kontaminiert gekennzeichnet. Jetzt ergaben Messungen, dass die Schadensgrenze den Wackerplatz erreicht und damit den alten Ortskern überschritten hat.
Fast alle Ströbitzer bewässern ihre relativ großen Flächen aus Brunnen. Der Wechsel auf Stadtwasser ist nicht bezahlbar. Der Bürgerzorn fragt: Ist die Stadt Rechtsnachfolger der Chemiehandels-Fläche? Dann muss sie auch für Schadensfolgen aufkommen. „Das Mindeste ist doch“, so eine „Ureinwohnerin“, dass wir für unser entwertetes Eigentum nicht auch noch Grundsteuern in die Stadtkasse zahlen.



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