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Geldforderungen richtig und zügig durchsetzen und abwehren

Recht & Finanzen | Von | 7. April 2017

Lüdicke RA Matthias

Ob im unternehmerischen oder privaten Bereich – wenn Rechnungen nicht beglichen werden, muss zügig reagiert werden, erklärt Rechtsanwalt Matthias Lüdicke

Fällige Rechnungen sind nicht nur lästig, sie bedrohen oft die Existenz

Region (MB). Wenn für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen die dann fällige Rechnung nicht bezahlt wird, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern kann gerade bei Unternehmern auch schnell zur Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz führen. Aber auch im privaten Bereich werden Schulden oft nicht beglichen. Deshalb ist es wichtig, auf eine nicht bezahlte fällige Forderung richtig und zügig zu reagieren. Ist der Zahlungstermin vertraglich vereinbart, befindet sich der Schuldner mit dessen Ablauf automatisch im Verzug. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die einseitige Bestimmung eines Zahlungszieles, z.B. in der Rechnung, nicht ausreichend ist. Weiterhin gerät der Schuldner 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Verbraucher allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Allerdings ist es nicht erforderlich und in den meisten Fällen auch nicht ratsam, diese 30 Tage untätig abzuwarten. Vielmehr sollte die Möglichkeit genutzt werden, den Schuldner durch eine Mahnung, d.h. durch eine Aufforderung zur sofortigen Zahlung, in Verzug zu setzen.
Sobald der Schuldner sich mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug befindet, ist der offene Rechnungsbetrag zu verzinsen. Der gesetzliche Verzugszins beträgt fünf Prozentpunkte, bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern sogar neun Prozentpunkte, über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, welcher halbjährlich von der Bundesbank bekanntgegeben wird. Weiterhin hat der Schuldner während des Verzuges auch den weiteren Verzugsschaden zu tragen, insbesondere auch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes für die Durchsetzung der Forderung.
In der Regel wird der beauftragte Rechtsanwalt nach Prüfung der Forderung den Schuldner zunächst außergerichtlich nochmals kurzfristig zur Zahlung auffordern und sich mit seinen eventuellen Einwendungen auseinandersetzen. Oft führt dies bereits zur Erledigung der leidigen Angelegenheit.
Sollte der Schuldner aber überhaupt nicht reagieren bzw. sollte mit ihm keine Einigung erzielt werden können, wird der Rechtsanwalt einen gerichtlichen Mahnbescheid und, falls der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Das gerichtliche Mahnverfahren hat den Vorteil, dass es relativ zügig abläuft und kostengünstiger als ein Klageverfahren ist. Sollte der Schuldner aber bereits deutlich gemacht haben, dass er einen Mahnbescheid nicht widerspruchslos hinnehmen wird, wäre die sofortige Klageerhebung zu prüfen. Auch wenn für die meisten fällige Forderungen eine 3-jährige Regelverjährung gilt, sollte mit der Geltendmachung einer berechtigten Forderung nicht unnötig lange zugewartet werden, da am Ende sonst beim Schuldner auch mit einer Zwangsvollstreckung eventuell nichts mehr zu holen ist.
Genauso wichtig ist es aber auch, sich richtig und zügig gegen unberechtigte Forderungen zu wehren; spätestens wenn ein Mahnbescheid oder eine Klage vom Gericht zugestellt wird, da wichtige Fristen zu beachten sind.
Gerne stehe ich Ihnen als kompetenter Vertreter für die Durchsetzung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Forderungen mit Rat und Tat zur Seite.

Matthias Lüdicke
Rechtsanwalt



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