Bitte aktiviere / Please enable JavaScript![ ? ]
Ganz schnell strafbar - Märkischer Bote Ganz schnell strafbar Ganz schnell strafbarMärkischer Bote
Samstag, 20. April 2024 - 08:28 Uhr | Anmelden
  • Facebook SeiteTwitter Seite

header-logo

 
Slight rain
5°C
 
das epaper der lausitzer heimatzeitung
Anzeigen

Ganz schnell strafbar

Recht & Finanzen | Von | 8. September 2017

Unfallflucht ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt.

Region (txn). Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, geht der Puls bei allen Beteiligten in die Höhe. Manche geraten sogar in Panik und fahren im Affekt weiter, da sie die Konsequenzen fürchten. Dabei vergessen sie, dass Fahrerflucht in Deutschland, unabhängig von der Schwere des Unfalls, strafbar ist. „Wird dem Unfallverursacher erst nach der Flucht bewusst, was er getan hat, sollte er sich innerhalb der nächsten 24 Stunden bei der Polizei melden“, rät Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Dort schildert er die Gegebenheiten, hinterlässt seine Anschrift und außerdem Unfallort und Kennzeichen seines Fahrzeugs.“ Übrigens: Hält sich der Unfallverursacher an diese 24-Stunden-Frist, wirkt sich das strafmildernd aus. Viele wissen noch immer nicht, dass die Flucht vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist und mit einer Geldstrafe, dem Entzug des Führerscheins oder mit einer Gefängnisstrafe geahndet wird.



Anzeige

Kommentar schreiben

Kommentar


Das könnte Sie auch interessieren: