In der Regel gibt’s Geld vom Finanzamt zurück
Region | Von CGA Verlag | 8. April 2016Jetzt ist es an der Zeit, die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2015 einzureichen:
Region (MB). Jetzt geht’s für viele an die Einkommensteuererklärung 2015. Die gute Nachricht ist: Die Steuerzahler müssen sich auf nur wenige Neuerungen einstellen, viel geändert hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Zudem lohnt sich die Mühe, denn in zahlreichen Fällen gibt es vom Finanzamt Geld zurück. Die Erstattung lag im Durchschnitt bei knapp 900 Euro.
Bis Ende Mai
Die Einkommensteuererklärung muss bis 31. Mai beim Finanzamt abgegeben werden. Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beim Anfertigen der Steuererklärung, so verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum 31. Dezember 2016.
Wer seine Einkommensteuererklärung freiwillig abgibt, der hat sogar vier Jahre Zeit, die Erklärung beim Finanzamt einzureichen. In der Regel ist es aber sinnvoll, die Erklärung zeitnah anzufertigen, da über die Jahre hinweg Belege möglicherweise verloren gehen. Wer merkt, dass er den Abgabetermin nicht einhalten kann, sollte beim Finanz-amt rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Die Einkommensteuererklärung muss auf den amtlichen Vordrucken abgegeben werden. Die Vordrucke sowie eine Ausfüllanleitung gibt es beim Finanzamt oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de. Prinzipiell muss die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übersandt werden. Dafür kann das „Elster“-Portal der Finanzverwaltung genutzt werden: www.elster.de. Arbeitnehmer und Senioren dürfen ihre Einkommensteuer auch in Papierform abgeben.
Formulare ausfüllen
Damit die Bearbeitung im Finanzamt möglichst schnell erfolgt, sollten die Steuerzahler ihre Steuererklärung gewissenhaft ausfüllen, sodass Nachfragen vermieden werden. So können sich beispielsweise verschiedene Werbungskosten selbst erklären, wenn sich der Steuerzahler die Mühe macht, seinen ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben.
Unterlagen beifügen
Der Steuererklärung müssen nur noch wenige Belege beigefügt werden, wie beispielsweise Spendenquittungen oder die Aufstellung der Kapitalerträge. Gibt es jedoch gravierende Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr, sollten die Steuerzahler weitere Nachweise von sich aus einreichen und nicht erst eine Aufforderung durch das Finanzamt abwarten. So können die Bearbeitungszeiten ebenfalls verkürzt werden.
Veranlagungsart
Ehepaare können entscheiden, ob sie getrennt oder zusammen veranlagt werden möchten. Im Regelfall werden sich Ehegatten für eine Zusammenveranlagung entscheiden, sodass die für sie günstige Splittingtabelle angewendet wird.
Ehegatten können sich aber auch für eine getrennte Veranlagung entscheiden. Dies kann im Einzelfall günstiger sein, wenn einer der Partner Einkünfte erhält, die dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen, wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld.
Einkommensteuererklärungen in Papierform sowie komprimierte Einkommensteuererklärungen, die über das „Elster“-Portal ohne Authentifizierung übermittelt worden sind, müssen eigenhändig unterschrieben werden! Zulässig ist auch, die eigenhändig unterschriebene Papiererklärung per Fax an das Finanzamt zu schicken Das kann sinnvoll sein, wenn eine Frist eingehalten werden muss.
Kopieren
Damit der Steuerbescheid kontrolliert werden kann, empfiehlt es sich, eine Kopie der abgesendeten Steuererklärung zurückzubehalten. Dies kann in elektronischer Form als Datei, aber auch in Papierform erfolgen. Wenn der Steuerbescheid dann vorliegt, kann so überprüft werden, ob alle Daten und Zahlen richtig und vollständig übernommen wurden. Quelle: BdSt