Erste Entscheidungen zur Klage des Apfelkönigs-Kandidaten gefallen.
Guben (mk). Nachdem Marko Steidel nach seiner Wahlniederlage beim vom Marketing- und Tourismus Guben e.V. (MuT) im September 2016 veranstalteten 22. Gubener Appelfest den Verein seit Monaten mit mehreren Gerichtsverfahren beschäftigt, liegen nunmehr erste Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts Cottbus vor.
Marko Steidel hatte am 31.05.2017 beim Amtsgericht Cottbus die Durchführung eines Eilverfahrens beantragt, in dessen Ergebnis der MuT verpflichtet werden sollte, ihn zur Kandidatur zur Wahl der 23. Gubener Apfel-Majestät im Rahmen des 23. Gubener Appelfestes 2017 zuzulassen. Bereits das Amtsgericht war der Auffassung, dass der Antrag unzulässig sei und wies diesen folgerichtig mit Beschluss vom 23.06.2017 zurück. Die dagegen eigelegte Beschwerde wurde dem Landgericht Cottbus vorgelegt, das sodann mit Beschluss vom 06.07.2017 die Beschwerde kostenpflichtig zurückgewiesen hat. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Auch das Landgericht ist der Auffassung, dass es für den vermeintlichen Anspruch des Steidel keinerlei Rechtsgrundlage gibt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Wie der MuT-Verein erklärt, bleibt nun abzuwarten, ob der Kläger seinen Kostenerstattungspflichten gegenüber dem Verein auch tatsächlich und fristgerecht nachkommen wird, da der Verein für seine Arbei auf jeden Euro angewiesen ist. „Erschwerend hinzu kommt die Tatsache, dass weitere Verfahren gerichtsanhängig sind, in denen Steidel unter anderem einmal 5.000 Euro Schadenersatz beim Amtsgericht geltend macht und ein anderes Mal 20 000 Euro beim Landgericht vom Verein verlangt. Diese Verfahren haben hohe Kosten zur Folge, denn allein die Gerichtsgebühren für beide Verfahren belaufen sich auf rund 1 500 Euro.
Zudem herrscht beim Landgericht Anwaltszwang und das verursacht erhebliche, nicht geplante Kosten, die der eigentlichen Vereinsarbeit fehlen“, erklärt Kerstin Geilich, Geschäftsführerin des Marketing- und Tourismusvereins.