Dabei ist das vor allem eine Beleidigung der Frauen, für die es doch seit 1994 im Grundgesetz heißt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern…“
In den frühen Jahren lag der Frauenanteil im deutschen Parlament bei schlappen sieben bis acht Prozent. In den 1990 er Jahren ging das höher, im letzten Bundestag gar auf 36 Prozent. Die Tendenz ist deutlich, und es wäre verständlich, dass nach so vielen Jahren auch mal die Frauen die deutliche Mehrheit in Landtag und Bundestag einnehmen wollen. Dem schiebt das Paritätsgesetz krass den Riegel vor.
Ob den Wählern das gefällt? Wohl kaum! Sie möchten sich für Kompetenz entscheiden, unabhängig vom Geschlecht. Für die aufstrebende AFD würde die 1:1-Nominierung von Kandidaten und Kandidatinnen aktuell zum Problem. Nur 17 Prozent der Mitgliedschaft sind Frauen. Auch in der FDP liegt der Frauenanteil bei gerade 22 Prozent. Selbst die CDU würde mit 50 Prozent weiblicher Kandidaten alles andere als ein Spiegelbild ihrer Mitgliedschaft aufstellen. Wem, so stellt sich die Frage dient also eine solche Quote? Vielleicht einer Grün-Linken Zukunft? Die liegen im Bundestag schon bei ca. 55 Prozent weiblich.
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