Website-Icon Nachrichten aus Südbrandenburg

Individuelle Wünsche stehen ganz oben | Expertentipps zur Betreuung von Angehörigen während der Urlaubszeit

160813_GSW
Im Gubener Sozialwerk werden Angehörige während der Urlaubszeit für mehrere Tage oder Wochen kompetent und mit viel Liebe betreut Foto: NETPR

Experte Martin Reiher gibt Tipps zur Betreuung von Angehörigen während der Urlaubszeit

Wer versorgt meine Angehörigen, wenn ich in den Urlaub fahre? Wie werden sie während meiner Abwesenheit ideal betreut? Diese und weitere Fragen beantwortet Martin Reiher, Geschäftsführer der Gubener Sozialwerke gGmbH. Dieses Unternehmen bietet solch einen Betreuungsservice an.

Bei Ihnen gibt es die Möglichkeit, Angehörige während der Urlaubszeit betreuen zu lassen. Wie sieht diese Betreuung konkret aus?
Im Gubener Altenpflegeheim „Rosa Thälmann“ stehen ganzjährig vier Einzelzimmer zur vollstationären Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Hier können die Gäste für bis zu zwölf Wochen (geteilt oder zusammenhängend) je Kalenderjahr pflegerische Betreuung unter Kostenbeteiligung der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Die Gästezimmer sind voll möbliert und mit TV, Telefon sowie WLAN-Zugang ausgestattet. Zum Einzug brauchen nur persönliche Utensilien mitgebracht werden. Jederzeit ist Besuch durch Angehörige, Freunde und Bekannte möglich. Dadurch kann der Gast seine gewohnten Kontakte und Beziehungen weiterhin pflegen. Und die Besucher erleben unsere offene Pflegeeinrichtung und lernen sie kennen.

Ist auch eine Betreuung in den eigenen vier Wänden möglich?
Neben der Ganztagsbetreuung im Altenpflegeheim bietet der Ambulante Dienst der Gubener Sozialwerke auch stundenweise Verhinderungspflege in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen an.

Wie viel Zeit verbringen Ihre Mitarbeiter pro Tag beim Angehörigen?
Die Dauer der stundenweisen Verhinderungspflege kann mit dem Ambulanten Dienst bedarfsgerecht vereinbart werden. Im vollstationären Bereich werden die Gäste mit in den Tagesablauf der Bewohner integriert.

Wird dabei auch auf die Einnahme von Medikamenten geachtet?
Die fachgerechte Versorgung mit Medikamenten beziehungsweise die Durchführung medizinischer Behandlungspflegen (z.B. Verbände, Spritzen u.ä.) erfolgt durch examiniertes Fachpersonal, etwa durch den Ambulanten Dienst auf Grundlage einer Verordnung für häusliche Krankenpflege vom Haus- beziehungsweise Facharzt. Diese werden mit den Krankenkassen direkt abgerechnet.

Was passiert, wenn der Angehörige während der Betreuungszeit plötzlich erkrankt?
Sollten beim Pflegekunden Erkrankungen während des vollstationären Gastaufenthaltes auftreten, informieren die Pflegefachkräfte den Hausarzt oder im Akutfall den Notarzt. Zeitnah werden die Angehörigen über die Situation informiert und einbezogen. Für den Fall, dass der pflegende Angehörige selbst erkrankt und die Pflege und Betreuung des Pflegekunden in der Häuslichkeit nicht mehr gewährleistet ist, steht der Ambulante Pflegedienst zur gemeinsamen Lösungsfindung bereit.

Wie gebe ich dem Angehörigen das Gefühl, nicht in die Pflege „abgeschoben“ zu werden?
Empfehlenswert ist das gemeinsame persönliche Beratungsgespräch vor Beginn der Pflege und Betreuung. Hierbei werden die Möglichkeiten unserer Einrichtung präsentiert. Das Leistungsspektrum teilt sich in die stationäre, die ambulante und die Tagespflege. Die individuellen Wünsche und Bedürfnisse bieten die Grundlage für jede Pflegevereinbarung. Oft besteht die Möglichkeit, ambulante Versorgung und Tagespflege miteinander zu verbinden. Durch die Möglichkeit der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege strebt der Gesetzgeber eine Verlängerung der pflegerischen Versorgung in der Häuslichkeit an, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Eine weitere Möglichkeit bietet die Tagespflege von Montag bis Freitag oder auch an einzelnen Tagen. Es gibt dafür in unserer Einrichtung in angenehmer Atmosphäre 15 Plätze.
Mit Martin Reiher sprach Torsten Richter-Zippack

Die mobile Version verlassen