Bundesgerichtshof trifft jetzt eine richtungsweisende Entscheidung.
Region (MB). Am 9. Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall der Bausparkasse Badenia AG Kontogebühren für Bauspardarlehen für unzulässig erklärt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg können Bausparer zu Unrecht gezahlte Gebühren nun zurückfordern.
„Das BGH-Urteil ist ein positives Signal für Verbraucher“, kommentiert Finanz- und Versicherungsexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Bausparer, die in ihren Unterlagen eine Kontogebühr für Bauspardarlehen finden, können diese mindestens für die letzten drei Jahre zurückfordern. Dabei hilft der Musterbrief der VZB, der ab sofort unter der Internetadresse unter www.vzb.de/ media247964A.doc verfügbar ist.