Grundsteuertag im Finanzamt
Recht & Finanzen | 7. Oktober 2022 | Von CGA Verlag | Keine Kommentare »Region (MB). Bis zum 1. November haben Eigentümer sowie Erbbauberechtigte noch Zeit, gegenüber dem Finanzamt die Grundsteuerwerterklärung für ihr Grundstück im Land Brandenburg abzugeben. Eine Grundsteuerwerterklärung müssen Bürger für Grundstücke abgeben, deren Eigentümer oder Erbbauberechtigte sie am 1. Januar 2022 waren. Brandenburgs Finanzstaatssekretär Frank Stolper appellierte an alle Eigentümer und Erbbauberechtigte, den Oktober zu nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung fristgerecht abzugeben: „Nutzen Sie die verbleibende Zeit
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