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Jetzt an die Steuererklärung denken – Finanzämter starten Mitte März mit der Bearbeitung

Recht & Finanzen | Von | 10. März 2023

Mitte März beginnen die Finanzämter damit, die Einkommensteuererklärungen zu bearbeiten. Steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige haben bis zum 2. Oktober Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen. Für alle, die sich steuerlich beraten lassen, läuft die Frist bis zum 31. Juli 2024. Foto: pixabay

Mitte März beginnen die Finanzämter damit, die Einkommensteuererklärungen zu bearbeiten. Steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige haben bis zum 2. Oktober Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen. Für alle, die sich steuerlich beraten lassen, läuft die Frist bis zum 31. Juli 2024. Foto: pixabay

Region (MB). Die Finanzämter in Brandenburg werden Mitte März damit beginnen, die Einkommen- steuererklärungen für das Jahr 2022 zu bearbeiten. Das teilte das Finanzministerium am Mittwoch, 8. März, mit. Ab diesem Termin ist in den Finanzämtern zum einen das bundeseinheitliche Programm im Einsatz, mit dem die Erklärungen bearbeitet werden. Zum anderen haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen solange Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige haben bis zum 2. Oktober Zeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen. Für alle, die sich steuerlich beraten lassen, läuft die Frist bis zum 31. Juli 2024.
Generell empfiehlt das Finanzministerium, Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Mehr als zwei Drittel der Steuerpflichtigen in Brandenburg nutzen bereits diesen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Wer sich für die Abgabe der Grundsteuerwert- erklärung auf ELSTER registriert hat, kann dieses Benutzerkonto auch für die Einkommensteuererklärung nutzen. Aber auch der umgekehrte Weg funktioniert in ELSTER: So können Steuerbescheide und Schreiben ebenfalls elektronisch bekanntgegeben werden. Auch Angehörige der steuerberatenden Berufe und Lohnsteuerhilfevereine können die digitale Kommunikation mit dem Finanzamt nutzen.
Nicht nur die Steuererklärung, sondern auch Einsprüche, Anträge, sonstige Nachrichten sowie eingescannte Belege können über ELSTER papierlos an das Finanzamt gesendet werden. Selbstverständlich kann auch jede andere dafür vorgesehene Software zur Erstellung und Abgabe der Steuererklärung und elektronischen Kommunikation mit dem Finanzamt genutzt werden.
Für Rentnern sowie Pensionären, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, besteht die Möglichkeit der vereinfachten Abgabe einer Steuererklärung. Die vereinfachte „Steuererklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ steht in elektronischer Form und als zweiseitiges Papier-Formular zur Verfügung.
Daten, die der Finanzverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, müssen weder in der vereinfachten elektronischen Steuererklärung noch auf den Papierformularen erklärt werden.

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