Region (MB). Im Land Brandenburg haben Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte mehr als eine Million Grundsteuerwerterklärungen und damit 80 Prozent der steuerpflichtigen 1,25 Millionen wirtschaftlichen Einheiten abgegeben.
Für die, die noch keine Erklärung abgegeben haben, bleibe die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung bestehen, betonte das Finanzministerium. Empfohlen werde, die Abgabe zeitnah nachzuholen, um Sanktionen zu vermeiden. Im Land Brandenburg ist zunächst vorgesehen, all jenen, die der Pflicht bislang nicht nachgekommen sind, ein Erinnerungsschreiben zu senden. Wenn aber auch dies keine Folgen zeige, können die Finanzämter Verspätungszuschläge erheben. Dabei wird auch eine Rolle spielen, wie lang ein Eigentümer die Frist überschritten hat. Zudem droht ein Zwangsgeld für den Fall, dass die Erklärung nicht abgegeben wird. Sollten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte aus besonderem Grund verhindert sein, ihre Erklärung abzugeben, können diese einen Fristverlängerungsantrag schriftlich unter Angabe der Verhinderungsgründe an das zuständige Finanzamt richten.
Unterdessen werden in den Finanzämtern anhand der eingegangenen Erklärungen die Grundstücke neu bewertet. Derzeit sind bereits knapp 33 Prozent der 1,25 Millionen wirtschaftlichen Einheiten neu bewertet. Pro wirtschaftliche Einheit werden zwei Bescheide erlassen, ein Grundsteuerwertbescheid und ein Grundsteuermessbescheid.
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