Grundsteuertag im Finanzamt

Region (MB). Bis zum 1. November haben Eigentümer sowie Erbbauberechtigte noch Zeit, gegenüber dem Finanzamt die Grundsteuerwerterklärung für ihr Grundstück im Land Brandenburg abzugeben. Eine Grundsteuerwerterklärung müssen Bürger für Grundstücke abgeben, deren Eigentümer oder Erbbauberechtigte sie am 1. Januar 2022 waren. Brandenburgs Finanzstaatssekretär Frank Stolper appellierte an alle Eigentümer und Erbbauberechtigte, den Oktober zu nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung fristgerecht abzugeben: „Nutzen Sie die verbleibende Zeit und melden Sie Ihrem Finanzamt die Angaben zu Ihrem Grundstück zurück.“ Nach seinen Worten zeigten zudem die zahlreichen Anfragen bei den Finanzämtern, dass viele Eigentümer und Erbbauberechtigte noch Fragen zur Abgabe haben. „Aus diesem Grund bieten alle 13 Finanzämter des Landes im Oktober täglich während ihrer Öffnungszeiten Termine zur Klärung von Fragen wegen der Grundsteuerwerterklärung an“, so Stolper. Wie Brandenburgs Finanzministerium weiter mitteilt, sind in allen Finanzämtern Termine zur ELSTER-Registrierung möglich. Während das Freischalten eines neuen Benutzerkontos auf „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ bis zu zwei Wochen dauern kann, erfolgt die Freischaltung bei einer ELSTER-Registrierung im Finanzamt sofort. Sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, kann die Grundsteuerwerterklärung ausnahmsweise auch in Papierform abgeben werden.

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