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Neue Grundsteuer ab Januar 2025

Region (MB). Zum 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer deutschlandweit neu festgesetzt. Eigentümer sind bereits jetzt gefordert: Bis zum 31. Oktober müssen sie eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte beim Finanzamt einreichen. Über die Höhe der Grundsteuer ab 2025 entscheiden das Land sowie die Gemeinden mit der Festsetzung des Hebesatzes.
Besonders treffen wird es wohl vor allem die Menschen dort, wo die Immobilienpreise aufgrund des knappen Angebots und einer hohen Nachfrage gestiegen sind – also vor allem Immobilienbesitzer in Ballungszentren und den umliegenden Speckgürteln, aber auch in begehrten Urlaubsregionen.
Welche Unterlagen brauchen Eigentümer bis Ende Oktober 2022?
Die Bundesländer folgen bei der Berechnung der Grundsteuer künftig verschiedenen Modellen. Während Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz dem Bundesmodell folgen, wandeln Sachsen und das Saarland das Bundesmodell ab. In Baden-Württemberg kommt das sogenannte Bodenwertmodell zum Einsatz, wohingegen in Hamburg, Niedersachsen, Hessen und Bayern verschiedene Flächenmodelle angewendet werden.
Eigentümer brauchen unterschiedliche Daten wie: Adresse/Lage des Grundstücks, Angaben zu allen Eigentümern, das zuständige Finanzamt, Angaben zum Grund und Boden (Gemarkung, Flur und Flurstück, Art des Grundstücks, amtliche Fläche, Bodenrichtwert je Quadratmeter), bei Wohngrundstücken Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit, Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze, Wohn- und Nutzfläche je Wohnung, bei Nichtwohngrundstücken Gebäudeart, Baujahr, Bruttogrundfläche in Quadratmeter.
Die Steuererklärung muss elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Hierzu kann eine geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER (www.elster.de) genutzt werden.
Die örtlichen Finanzämter berechnen nach Abgabe der Feststellungserklärung die Grundsteuer, die ab 2025 fällig ist.

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