Strapazierte Rohrsysteme und Wasserleitungen.
Region (MB). Haus- und Wohnungseigentümer müssen jetzt bibbern. Nicht vor Kälte, aber wohl weil Wasserschäden in den ersten starken Frostperioden keine Seltenheit sind. Vor allem leerstehende oder zeitweise ungenutzte Gebäude und Gebäudeteile sind in der kalten Jahreszeit gefährdet. Bei unzureichender Beheizung des kann schon die Abwesenheit für ein paar Tage genügen, um Leitungen einfrieren zu lassen. Bei längerer Abwesenheit sollten daher Heizkörper auf kleiner Stufe angeschaltet bleiben. Die Fenster und Lüftungsöffnungen in unbeheizten Räumen sind Eintrittspforten für Kälte. Darum sollte man Fenster nur zum Stoßlüften öffnen. Wasserführende Leitungen sollten vor dem Winter vollständig entleert werden. Eine Wärmeisolierung allein verlangsamt nur das Auskühlen der Leitungen, reicht aber auch bei Minusgraden nicht aus. Sollten sich eingefrorene Leitungsteile anfinden, verwenden sie keine Geräte mit zu großer Hitzeentwicklung, um diese aufzutauen. Zum Auftauen sind heiße Tücher oder spezielle Auftaugeräte geeignet. Ist das Rohr bereits geplatzt, sollte besser einem qualifizierten Sanitär-Installateur Bescheid geben werden. Schäden die durch schadhafte Leitungen entstehen deckt in der Regel die private Wohngebäude- und Hausratversicherung ab.