Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk / Verkauf vom 28. bis 30. Dezember.
Region (MB). Mit viel Getöse und schrillen Farben verabschieden wir am 31. Dezember das alte Jahr und begrüßen das neue. Doch damit das neue Jahr nicht im Krankenhaus beginnt, ist Vorsicht geboten. Vom 28. bis 30. Dezember 2018 werden dieses Jahr Feuerwerkskörper der Kategorie 2 wie Raketen und Böller verkauft. Sie sind jeweils nur in diesem Zeitraum und nur ab dem 18. Lebensjahr erhältlich. Und dürfen auch nur am 31.12. und 1.1. gezündet werden. Es wird dazu geraten Feuerwerkskörper ausschließlich in Deutschland und mit dem gültigem „CE“-Zulassungskennzeichen zu kau- fen. Böller aus Osteuropa stellen ein hohes Gefahrenpotential dar. Ebenso gefährlich sind eigene Böllerkreationen.
Gezündet werden darf ganztägig. Einige Gemeinden schränken jedoch durch Ortsatzungen das Abbrennen von Feuerwerk ein, dies ist telefonisch bei Polizei, Ordnungsamt oder über die Internetseiten der jeweiligen Städte und Gemeinden abrufbar.
Das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Tankstellen, Altenheimen oder auch Fachwerkhäusern ist verboten, ebenso das Abfeuern vom Balkon oder unter Bäumen und Stromleitungen.
Vor dem Zünden sorgfältig die Gebrauchsanweisung durchlesen. Zum Abschießen eignet sich ein Wasserkasten mit einer leeren Flasche – nie aus der Hand.
Blindgänger nicht noch mal anzünden. Kinder und Haustiere an Silvester nicht unbeaufsichtigt lassen und vor Lärmeinwirkungen schützen.
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