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Mangelhafte Differenzierung bei der Leistungsorientierten Bezahlung in der Stadtverwaltung Cottbus

Außergewöhnliche Arbeitsleistungen.

Cottbus (MB). Eine aktuelle Anfrage in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung zur leistungsorientierten Bezahlung der über 1.500 Mitarbeiter in der Stadtverwaltung Cottbus offenbart außergewöhnliche Ergebnisse hinsichtlich der Arbeitsleistungen und damit der Verteilung der Sonderzahlungen der vergangenen fünf Jahre. Demnach erhielten nahezu alle Mitarbeiter den Höchstwert von 3 Punkten auf der Bewertungsskala und damit auch den höchsten Leistungszuschlag. Das Konzept der leistungsorientierten Bezahlung soll eigentlich dazu dienen, besonders engagierte Mitarbeiter für herausragende Leistungen zu belohnen und einen Anreiz für die Steigerung der Arbeitsleistung zu schaffen. In Cottbus zeigt sich jedoch ein völlig anderes Bild: Fast alle Mitarbeiter erhalten die höchste Zusatzleistung, unabhängig von individuellen Leistungsunterschieden. Dieses Vorgehen führt dazu, dass die LOB zu einem System wird, das keine Differenzierung zwischen verschiedenen Leistungsniveaus vornimmt. Der Cottbuser Steuerzahler wird so mit jährlich knapp 1,3 Millionen Euro zusätzlich belastet, ohne dafür einen Gegenwert zu erhalten.

Der AfD-Stadtverordnete und Landtagsabgeordnete Jean-Pascal Hohm betont: „Die aktuellen Zahlen zur leistungsorientierten Bezahlung in der Stadtverwaltung Cottbus zeigen, wie ein eigentlich sinnvolles Belohnungssystem in seiner Wirkung verpufft. Wenn fast alle Mitarbeiter die Höchstbewertung erhalten, hat das mit Leistungsförderung nichts mehr zu tun, sondern es wird zu einer flächendeckenden Zusatzvergütung ohne jegliche Differenzierung. Dieses System muss dringend reformiert werden. Leistungsentgelte dürfen keine Selbstverständlichkeit sein, sondern müssen an messbaren Erfolgen orientiert werden. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre Steuermittel zielgerichtet und effizient eingesetzt werden und nicht als pauschale Zusatzvergütung für alle Verwaltungsbeschäftigten gleichermaßen. Insbesondere gegenüber Verwaltungsmitarbeitern, die bei der Arbeit tatsächlich ein überdurchschnittliches Engagement zeigen, ist diese pauschale Ausschüttung äußerst ungerecht.”

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