Änderung in der Corona-Umgangsverordnung bleibt hinter den Erwartungen zurück.
Region (MB). Die Brandenburger Regierung hat am Dienstag die Corona-Umgangsverordnung um vier Wochen festgelegt. Sie tritt an diesem Samstag in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich dem 24. September. Zukünftig gilt auch für Kinder ab sechs Jahren Testpflicht, neue Zugangsbeschränkungen gibt es für Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 500 gleichzeitig Teilnehmenden (in einer Übergangszeit bis zum 12. September bleibt die bisherige Personenobergrenze von 750 noch gültig), in geschlossenen Räumen wird ebenfalls ab dem 13. September die Personenobergrenze, ab der die sogenannte 3G-Regel (Geimpfte, Genesene oder Getestete) gilt, auf 100 Teilnehmende halbiert (bisher 200).
„Trotz Impffortschritts ist keine wirklich neue Strategie der Landesregierung im Umgang mit der Pandemie in der neuen Verordnung erkennbar“, sagt Marcus Tolle, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus. Die Wirtschaft bedauert, dass das Land Brandenburg bei der neuen Corona-Verordnung nicht den von Bund und Ministerpräsidenten eingeräumten Spielraum für Einschränkungen erst ab einer Inzidenz von 35 ausschöpft. Unübersichtlich bleiben die dezidierten Regelungen für Veranstaltungen im Freien oder Innenräumen mit oder ohne Unterhaltungscharakter.
„Positiv bewertet die Wirtschaft die Abkehr von der alleinigen Fixierung auf die Inzidenzzahlen und das Hinzuziehen der Auslastung des Gesundheitswesens und des Immunisierungsgrads der Bevölkerung bei der Lagebewertung. Die konkrete Umsetzung ist aber noch offen“, so Marcus Tolle.
Weitere Beiträge aus unserer Region finden Sie hier!