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Perko: Randbedingungen der Eingemeindung sind ausgehandelt

Amt Neuhausen (gg). „Die letzten Wochen waren geprägt von Sitzungen und Verhandlungen.“ Dieter Perko, Amtsdirektor im Amt Neuhausen ist einerseits erleichtert. Dezernenten und Amtsleiter aus Cottbus und dem Amt Neuhausen haben in der Personalüberleitungskommission und der Auseinandersetzungsvereinbarung alle wichtigen Dinge ausgehandelt. Die Kompromiss-Papiere liegen jetzt zur nächsten Sitzung der Cottbuser Stadtverordneten am 24. September zur Abstimmung vor. Die Zeit drängt. „Vor dem Kommunalwahltermin gibt es dann keine Sitzung mehr, in der noch nachgebessert werden könnte“, erklärt Perko und hofft, dass die Entscheidungsträger bei ihrer Diskussion auch den Zeitfaktor im Blick haben.
47 Prozent der Einwohner des Amtes Neuhausen werden ab 26. Oktober der Stadt Cottbus zugeordnet. Betriebsbedingte Kündigungen beim Verwaltungspersonal soll es trotzdem nicht geben, so sieht es die Vereinbarung vor. Ein Teil der Aufgaben wird weiter im Amtsgebäude in Neuhausen für die Bürger erledigt, ein Teil des Personals wird ins Cottbuser Rathaus umziehen.
„Alles in allem haben wir sehr konstruktiv und gut zu Lösungen gefunden und ein sozial ausgewogenes Paket geschnürt“, berichtet Perko, der trotz der neuerlichen Rückschläge nicht in der Sachse selbst aufgibt.
Das der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die geplante Kommunalwahl abgelehnt wurde, nimmt er nicht als Tendenz für die Entscheidung in der Hauptklage, die das Amt gegen die Eingemeindung aufrecht erhält.
„Man hat lediglich vernünftige Argumente für oder gegen den Zeitpunkt der Wahl abgewogen – ob unsere Klage nicht dennoch berechtigt ist, steht auf einem anderen Blatt und wird auch mit anderen Argumenten entschieden“, so Perko gegenüber der GRÜNEN Heimatzeitung.

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