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Region: Bauvorlageberechtigte Handwerksmeister

Kleine Verschlankung der Brandenburger Landesbauordnung.

Region (MB). „Die neue Landesbauordnung wird das Bauen in Brandenburg vereinfachen“ erklärt Dr. Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau. So sind künftig nicht nur Architekten und Ingenieure bauvorlageberechtigt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und kleineren Bauten können die Bauanträge durch Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererfachs vorgelegt werden. „Dies ist eine Wertschätzung des mittelständischen Bauhandwerks und eine Würdigung des Fachwissens unserer Meisterbetriebe. Damit steigt auch die Attraktivität der Meisterfortbildung. Vor dem Hintergrund, dass sich für kleine Planungsmaßnahmen oftmals kein Architekt oder Bauingenieur finden lässt, ist eine Beschleunigung der Bautätigkeit in Brandenburg zu erwarten“, sagt Manja Schreiner.
Dass die Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister im Verhältnis zu Berlin nicht einheitlich gestaltet wurde, trübt die Freude ein wenig. In Berlin dürfen Meisterbetriebe für Gebäude bis zu 250 Quadratmeter Nutzfläche eine Bauvorlage einreichen, während die Brandenburger Bauordnung die Obergrenze bereits bei 100 Quadratmetern setzt.
„Mit der Überarbeitung der Landesbauordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Baubeschleunigung getan worden“, betont Manja Schreiner. Allerdings wären einheitliche Bauordnungen in Berlin-Brandenburg wünschenswert gewesen. Auch sind Unterschiede in den Antragstellungen immer mit Mehraufwand verbunden Die Neufassung der Brandenburgischen Bauordnung soll noch in diesem Jahr vom Parlament beschlossen werden.

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