Landkreis kürzt Stunden für Einzelfallhelfer
Region (mk). Heiko Heinemann hat bereits ein grausames Szenario im Kopf. Ein Schüler im Rollstuhl sitzt im Raum. Eine Minute. Zwei Minuten. Drei Minuten. Eine halbe Stunde. Niemand kümmert sich um ihn. Er ist abgestellt. Der Schulleiter der Wichern-Schule, in der Schüler mit geistiger Behinderung auf das Leben vorbereitet werden, will dieses Schreckenszenario nicht akzeptieren. Doch es könnte eintreten.
Der Landkreis Spree-Neiße gab bekannt, die Stunden für die Einzelfallhelfer um sieben Stunden in der Woche zu streichen. Die Begründung klingt zunächst nachvollziehbar. „Es handelt sich nicht um eine Reduzierung der Leistungen, da die Kinder während dieser Zeit Leistungen einer Einzelförderung erhalten“, argumentiert der Kreis. In der Tat stehen den Kindern sieben Stunden in der Woche Einzelförderung zu. Und nun kommt der Denkfehler des Kreises, der, so der Vorwurf des Schulleiters, vom grünen Schreibtisch aus Entscheidungen trifft. In der Zeit der Einzelförderung sitzt nicht ein Lehrer mit einem Schüler allein im Raum. „Wer soll denn in dieser Zeit die anderen Schüler der Klasse betreuen?“, fragt Heiko Heinemann. Einzelförderung heißt, dass der Lehrer die Einzelfallhelfer so anleitet, dass jeder Schüler mitmachen kann.
„Es muss etwa der Stift in die Hand des Schülers gelegt und die Hand gehalten werden“, gibt der Schulleiter ein Beispiel.
Erste Einzelfallhelfer haben bereits erklärt, bei einer Kürzung an einem Tag in der Woche nicht mehr an die Schule zu kommen, da sich der Fahrtweg sonst nicht lohne. Eltern sind besorgt, dass ihre Kinder nicht mehr richtig betreut werden. Heiko Heinemann sieht die Tendenz dass geglaubt wird, dass die Kinder in der Wichern-Schule ohnehin nicht viel lernen. „Es geht nicht darum, dass die Schüler hier auf das Abitur vorbereitet werden. Unser Ziel ist, dass diese im späteren Leben mit so wenig Hilfe wie möglich den Alltag bewältigen können“, erklärt er. Falls der Landkreis die Kürzung nicht zurücknimmt, will die Schule den Klageweg einschlagen.