Zur Laubentsorgung nun Eigentümer in der Pflicht
Senftenberg (A.G.) Die Laubentsorgung auf städtischen Flächen erfolgt durch beauftragte Firmen im Rahmen der Straßenreinigung. Sind Eigentümer nach Straßenreinigungssatzung zur Gehwegreinigung verpflichtet, gehört dazu auch die Laub-Beseitigung. In den vergangenen Jahren wurde den Anliegern an Alleen oder Plätzen mit großem Baumbestand in der Laubentsorgung Unterstützung gewährt. Dies war eine freiwillige Leistung der Stadt.
Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage entfällt die seit 2004 gewährte Bereitstellung kostenfreier Laubsäcke aber ab sofort. Es besteht aber die Möglichkeit, entsprechend des aktuellen Abfallkalenders des Entsorgungsverbandes „Schwarze Elster“ Laubsäcke und Banderolen für die Entsorgung von Gartenabfällen zu erwerben, die dann von der Haustür abgeholt werden.