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Firmengründer aufgepasst: So gelingt der Unternehmenslaunch

Ein eigenes Business zu starten kann viele Motivationsfaktoren haben. Denn neben der Unabhängigkeit oder der Möglichkeit, seine eigenen Ideen zu verwirklichen, warten in der Selbstständigkeit noch weitere Vorteile wie höhere Einkommenschancen oder zeitliche Flexibilität. Zu beachten ist jedoch auch, dass es einige Risiken gibt, die bereits bei der Gründung beachtet werden sollten.

Die Unternehmensgründung ist oft ein umfassender Prozess. Pixabay.com / geralt

Die Idee ausformulieren

Wer eine Geschäftsidee hat, muss diese einmal ausformulieren. Erst dann kann es in die Gründungsphase gehen. Eine feste Idee ist der Grundstein und dient dazu, dass sich zukünftige Unternehmer über ihre Branche und ihr Tätigkeitsfeld klar werden können. Eine fixe Idee ist zudem deswegen wichtig, damit es nicht zu Richtungswechseln während des Geschäftsprozesses kommt. Natürlich kann eine Grundidee über die Jahre angepasst oder umstrukturiert werden. Im ersten Geschäftsjahr ist sie aber von essenzieller Bedeutung, um erfolgreich sein zu können.

Einen Businessplan schreiben

Die Erstellung eines Businessplans ist ein wichtiger Schritt für jeden angehenden Unternehmer. Mit der Prüfung der wirtschaftlichen Fähigkeit einer Idee kann im Bereich des Geschäftsvorhabens für Struktur, Organisation und Klarheit geschaffen werden. Der Businessplan sollte zudem um einen Aktionsplan ergänzt werden. Dieser zeigt die wichtigsten Schritte, um das Vorhaben in die Tat umzusetzen und wie das eigene Business aufgebaut werden soll. Der Businessplan dient nicht nur der eigenen Einsicht, sondern ist auch bei der Fremdfinanzierung durch eine Bank essenziell. In der Regel werden Unternehmensideen nämlich nur dann mit Krediten gestützt, wenn ein aussagekräftiger und vielversprechender Businessplan vorhanden ist.

Passende Versicherungen abschließen

Die Selbstständigkeit kann ein hohes Maß an Freiheit und Flexibilität mit sich bringen, aber sie bringt auch Verantwortung mit sich. Um sich vor möglichen rechtlichen Problemen und finanziellen Ausfällen zu schützen, sollten Selbstständige in wichtige Versicherungen investieren. Eine essenzielle Versicherungsleistung ist die Betriebshaftpflicht. Dabei werden alle Schäden abgedeckt, die ein Unternehmen oder die Mitarbeiter gegenüber Dritten verursachen. Die Leistungen können dabei umfassend sein. Beispielsweise werden Schäden gedeckt, wenn Besucher in einer glatten Einfahrt ausrutschen oder ein Ziegelstein von der Baustelle fällt und einen Fußgänger am Kopf trifft. Auch die Vermögensschadenshaftpflicht darf bei der Neugründung nicht vergessen werden. Diese Versicherungsleistung ist vor allem bei beratenden oder direkten Dienstleistungen am Körper besonders wichtig. Schadensersatzansprüche können hier enorm hohe Kosten mit sich ziehen, die nicht selten den finanziellen Ruin bedeuten.

Die passende Rechtsform wählen

Bei der Wahl der passenden Rechtsform kann es viele Stolperfallen geben. Für Neugründer ist es daher empfehlenswert, sich vorab professionell beraten zu lassen. Handelt es sich nur um ein kleines Gewerbe, das vielleicht zusätzlich zu einem Arbeitsverhältnis ausgeführt wird, kann auch die Kleinunternehmerregelung in Betracht gezogen werden. Beachtet werden muss auch die Anzahl der Gründer. Einzelpersonen können eine GmbH & Co. KG gründen, nicht aber eine GbR, OHG oder KG. Hierfür braucht es mindestens zwei Gründer. Wenn Gründer nicht mit ihrem Eigenkapital haften möchten, wird in den meisten Fällen eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet. Die Rechtsform wirkt sich direkt auch auf den Aufwand im Bereich der Buchhaltung aus. Denn für die verschiedensten Formen eines Unternehmens gelten oft unterschiedliche Vorgaben im Bereich der Meldungen an das Finanzamt sowie bei der Buchführung.

Anmeldung des Gewerbes

Dieser Punkt ist besonders wichtig. Üben Gründer bereits Geschäftstätigkeiten vor der Anmeldung eines Gewerbes aus, handelt es sich de facto um Schwarzarbeit. Das gilt auch bereits bei kleinsten Tätigkeiten, für die eine Bezahlung erfolgt. Die wichtigsten Behördengänge führen Gründer zum Finanzamt und zum zuständigen Bezirksamt. Beim Finanzamt muss unter anderem eine Steuernummer für das Unternehmen beantragt werden. Einige Rechtsformen verlangen auch die Eintragung in das Handelsregister. Diese Eintragung kann aber auch auf freiwilliger Basis jederzeit erfolgen. Zuständig ist hierfür das jeweilige Amtsgericht. Da es sich auch bei der Anmeldung des Gewerbes um ein wichtiges und heikles Thema handelt, sollte vorab Kontakt mit einer Fachperson wie einem Steuerberater aufgenommen werden. So lässt sich sicherstellen, dass alle Anmeldungen pünktlich und gesetzeskonform erfolgen und Gründer möglicherweise noch von Boni für den Start in das Unternehmertum profitieren können.

Keine Angst vor dem Unbekannten haben

Eine Unternehmensgründung ist für die meisten Einsteiger völliges Neuland. Das bisherige Angestelltenverhältnis hat Sicherheiten versprochen und neben den Fachkenntnissen für den eigenen Job mussten keine organisatorischen Tätigkeiten im Bereich der Unternehmensverwaltung getätigt werden. Das führt dazu, dass Neugründer sich oft mit einer großen Hürde konfrontiert sehen und ihre Idee deswegen nicht selten auf Eis legen. Mit professioneller Beratung und einer ordentlichen Vorbereitung stehen Gründer jedoch auf der sicheren Seite.

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