Im Märkischen Boten war zu lesen, daß Herr Drogla sagte, “daß Mieten bei allen freien Trägern nicht in der Förderbemessung enthalten sind.” Dies ist schlichtweg falsch. Jedem freien Träger entstehen Kosten wie Betriebs-, Sach-, Personal- und Produktionskosten und auch Mietkosten. Um die Mietkosten weder zu verschleiern noch zu verheimlichen, müssen sie im Gesamtetat als notwendige Ausgabe aufgezeigt werden. Fördert eine Kommune einen freien Träger, so sind alle entstehenden Kosten in den Fördermittelanträgen auf der Ausgabenseite aufzuzeigen und in der Fördermittelabrechnung als Ausgabe nachzuweisen. Geschieht dies nicht, verwirkt man die Rechtsgrundlage der Förderung. Herrn Droglas Behauptungen entsprechen nicht den bundesdeutschen Förderrichtlinien. Als langjähriger ehemaliger Vorstandsvorsitzender der TheaterNative C, weiß ich zu genau, wie schwierig es ist, überhaupt eine Förderung zu erhalten. Sollten die Mietausgaben in der Abrechnung der Fördergelder des piccolo Theaters nicht enthalten sein, wäre eine öffentliche Überprüfung mehr als angebracht.
Stephan-A. Schiebel
Cottbus, Bahnhofstraße
Weitere Beiträge aus Cottbus und Umgebung finden Sie hier!