Was ist erlaubt und was ist sinnvoll?
Region (txn). Es gibt verschiedene Gründe, warum Senioren im Ruhestand weiterarbeiten. Viele brauchen neben der staatlichen Rente mehr Geld, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Andere wissen mit der neuen Freizeit nichts anzufangen oder fühlen sich zu jung für das Rentnerleben. Und auch viele Unternehmen sind froh, wenn sie auf die Erfahrung langjähriger Mitarbeiter zurückgreifen können. Sie beschäftigen die Senioren dann in Ferienzeiten oder wenn viel zu tun ist. Doch Achtung: Bevor ein Rentner eine Beschäftigung beginnt, sollte er oder sie sich über die gültigen Grenzen für Zusatzverdienste informieren. Denn wieviel ohne Auswirkungen auf den Rentenanspruch dazu verdient werden darf, hängt vom Lebensalter ab. Hierzu Petra Timm, Pressesprecherin beim Personaldienstleister Randstad: „Seit 2017 bietet das Flexi-Rentengesetz mehr Freiheit: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf unbegrenzt dazu verdienen, muss den Verdienst aber versteuern.“ Ein Rentner, der nach der Regelaltersgrenze arbeitet, ist von den Beiträgen zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung befreit. Entscheidet er sich jedoch dafür, auf freiwilliger Basis den Arbeitnehmeranteil an der Rentenversicherung zu zahlen, kann er seine Rente erhöhen. Und wer seine Regelaltersrente erst später in Anspruch nimmt, bekommt für jeden Monat, den er weiterarbeitet, einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze kürzer tritt und in den Vorruhestand geht, ist in puncto Zusatzverdienst deutlich eingeschränkter. Arbeiten ist auch hier möglich, die Tätigkeit muss allerdings dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr sind anrechnungsfrei. In welchem Zeitraum des Jahres diese Summe eingenommen wird, spielt keine Rolle. Hierzu noch einmal Petra Timm von Randstad: „Verdient ein Vorruheständler mehr als 6.300 Euro jährlich, wird der darüberhinausgehende Betrag durch 12 geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.“ Deshalb macht es durchaus Sinn, sich vorab beim Rentenversicherungsträger beraten zu lassen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Und im Gegensatz zur Arbeit nach der Regelarbeitsgrenze ist Zusatzverdienst während des Vorruhestands versicherungspflichtig – es wird also weiter für die Rente eingezahlt.