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Arbeitslosenhilfeempfänger ohne Vorsorge

Region. Nach Schätzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes werden derzeit bis zu 90.000 Arbeitslosenhilfeempfänger von den Arbeitsämtern dazu gezwungen, ihre Altersrücklagen aufzulösen. So fordert die Behörde beispielsweise, Lebensversicherungen zu verwerten: Die Verträge müssen gekündigt und das Geld aufgebraucht werden, ehe Anspruch auf Arbeitslosenhilfe besteht. Lediglich “Riester”-Rentenverträge sind von der Forderung ausgenommen. Einem Antragsteller wird seit Januar nur noch 200 Euro “Schonvermögen” pro Lebensjahr erlaubt. Das Sozialgericht Berlin hat jedoch in einem Fall entschieden, dass Altersvorsorge die Freibetragsgrenze übersteigen darf, wenn anderenfalls die Aufrechterhaltung einer angemessenen Altersvorsorge erschwert wird (Az.: S 58 AL 2208/02). Der Förderverein Gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit aus Bielefeld hat im Internet einen Musterwiderspruch veröffentlicht, der auf dem Urteil basiert. (MU)

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