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Mehr steuerliche Vorteile für Vereine

Finanzministerium informiert mit Broschüre über steuerliche Regelungen für gemeinnützige Organisationen.

Region (MB). Im Land Brandenburg gibt es aktuell etwa 17.000 gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Diesen zahlreichen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern bietet das Finanzministerium mit dem Ratgeber „Vereine und Steuern“ wichtige Steuerinformationen. Nun ist die Broschüre neu, in der bereits 13. Auflage erschienen.
Die Broschüre hilft den Vereinen, sich im Steuerrecht zurechtzufinden und bündelt wichtige Informationen in einem Heft. „Die jetzt aktualisierte Auflage erläutert die wichtigsten Steuerinformationen für Vereine erneut anhand von anschaulichen Beispielen“, sagt Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange. Damit richte sich der Ratgeber sowohl an Leser, die bereits in einem Verein oder einer Stiftung tätig sind oder einen gründen möchten.
Um das Ehrenamt zu fördern, hat der Gesetzgeber engagierten Bürgern steuerrechtliche Vorteile eingeräumt. Wer sich nebenberuflich gemeinnützig oder kirchlich engagiert, für den ist ein Teil der Einnahmen steuerfrei. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden weitere steuerliche Verbesserungen für die Gemeinnützigkeit beschlossen, erläutert die Neuauflage der Broschüre. Höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen, Vereinfachungen für Vereine und erhöhte Freigrenzen für Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit für Vereine, erhöhte Grenzen für vereinfachte Spendenbescheinigungen und die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung machen die Vereinsarbeit noch attraktiver.

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