Region (MB). Grün ist die Farbe des Jahres 2022: Ab 1. März 2022 müssen alle Kleinkrafträder statt einem blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Das korrekte Kennzeichen ist wichtig. Ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem Nutzungszeitraum.
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