Keine Hektik: Seit 2019 gelten neue Abgabedaten.
Region (MB). Mehr Zeit für die Steuererklärung, ein höherer Grund- und Kinderfreibetrag sowie mehr Kindergeld ab Juli – das Jahr 2019 bringt wieder einige Änderungen im Steuerrecht.
Mehr Kindergeld ab Sommer
Zehn Euro pro Kind und Monat: Um diesen Betrag soll das Kindergeld ab Juli 2019 steigen. Dadurch bekommen Erziehungsberechtigte dann für das erste und zweite Kind jeweils 204 Euro im Monat, für das dritte Kind 210 Euro je Monat und ab dem vierten Kind monatlich 235 Euro, wie die Fachleute des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) vorrechnen.
Sie empfehlen, in jedem Fall Kindergeld zu beantragen, selbst wenn die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags letztendlich günstiger sein sollte.
Wann ist der Abgabetermin?
In diesem Jahr kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch mal durchatmen, denn es sind zwei Monate mehr Zeit als bisher: dann gilt für alle, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, nicht mehr der 31. Mai, sondern der 31. Juli 2019 als verbindlicher Abgabetermin für die Steuererklärung 2018.
Gilt diese Abgabefrist für alle?
Eindeutiges Nein.
Nach Auskunft des Lohnsteuerhilfeverein VLH. verlängert sich die Frist, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung erstellt.
Das bedeutet: Wer abgeben muss und sich für die Erstellung professionelle Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater holt, kann sich für die Einreichung der Steuererklärung 2018 nun bis Ende Februar 2020 Zeit lassen, anstatt wie bisher bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres.
Welche Quittungen und Belege sind einzureichen?
Mit der Steuererklärung müssen keine Belege mehr eingereicht werden. Aber: das Finanzamt kann diese Belege ab Erhalt des Steuerbescheids noch bis zu einem Jahr danach verlangen! Der VLH empfiehlt ohnehin, die Steuerunterlagen nach Abgabe der Steuererklärung mindestens vier Jahre lang aufzuheben.
Mieter oder Hausbesitzer müssen Rechnungen von Handwerkern oder anderen Dienstleistern mindestens zwei Jahre lang aufbewahren. Kommt es zu einem Streitfall, spielt die Verjährungsfrist eine große Rolle – die liegt in der Regel bei drei Jahren und beginnen mit Ende des Kalenderjahres, in dem die Zahlung erfolgt ist.
Papierkrieg oder PC?
Seit Einführung von ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, können die Formulare direkt am Computer bearbeiten werden. Die entsprechende Software stellt das Finanzamt kostenlos zur Verfügung. Alternativ können auch andere Softwareprogramme für die Steuererklärung genutzt werden. Einkommensteuererklärungen, die über das ELSTER-Portal ohne Authentifizierung übermittelt worden sind, müssen eigenhändig unterschrieben werden, die Vorlage wird einfach mit ausgedruckt.
Der Steuerbescheid kommt nun elektronisch auf das angemeldete ELSTER-Postfach. Und auch ein Widerspruch gegen den Bescheid wird auf diesem Wege eingereicht.
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