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Unterlagen für die Steuererklärung digital einreichen

Steuererklärung: Ab sofort können Belege auch per Knopfdruck an die Finanzämter übermittelt werden.

Region (MB). Wer bisher von seinem Finanzamt aufgefordert wurde etwa zur Einkommensteuer- oder Gewerbesteuererklärung Belege nachzureichen, der musste diese per Post ans Finanzamt senden oder im Finanzamt vor Ort abgeben. Doch nun geht das einfacher und schneller von zu Hause aus: Ab sofort können solche Dokumente per Knopfdruck an die brandenburgischen Finanzämter unter www.elster.de über das neue Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ elektronisch übermittelt werden.
Diese „Nachreichung und Miteinreichung von digitalen Belegen“ nennt die Steuerverwaltung NACHDIGAL. Damit können neben nachgeforderten Belegen auch sonstige Anhänge zu Steuererklärungen, Einsprüchen oder sonstigen Schriftwechseln im PDF-Format elektronisch an das Finanzamt gesendet werden. Dabei ist es egal, ob der Steuerpflichtige das Online-Finanzamt ELSTER oder eine andere Software zur Erstellung und Abgabe der eigenen Steuererklärung nutzt. Per Schnittstelle werden die Belege mit NACHDIGAL an das jeweils zuständige Finanzamt gesendet.
Im Online-Finanzamt ELSTER ist die neue Funktion „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ unter der Rubrik „Anträge, Einspruch und Mitteilung“ zu finden. Sie kann für die folgenden Steuererklärungen genutzt werden:
-Einkommensteuerklärung
-Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte
-Erklärung zur gesonderten/ einheitlichen Feststellung der Einkünfte
-Gewerbesteuererklärung
-Körperschaftsteuererklärung
-Umsatzsteuerjahreserklärung
-E-Bilanz
-Einnahmenüberschussrechnung.
Darüber hinaus besteht ab sofort auch die Möglichkeit, Belege oder Anhänge im PDF-Format folgenden ELSTER-Formularen beizufügen:
-Einspruch
-Antrag auf Fristverlängerung
-Antrag auf Vorauszahlung
Sofern Steuerpflichtige von der elektronischen Belegübermittlung für eine weitere Steuererklärung Gebrauch machen wollen, für die diese Funktion nicht zur Verfügung steht, können sie die Belege über „Sonstige Nachricht übermitteln.

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