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Was ändert sich 2022?

Mindestlohn, Rente, Vorabpauschale und Co.

Region (MB). Der Jahreswechsel bringt häufig neue Gesetze und Regelungen mit sich. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Mindestlohn, Arbeitslosengeld II und die Renten steigen: Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2022 von 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Ab dem 1. Juli 2022 müssen mindestens 10,45 Euro gezahlt werden. Außerdem steigt der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II für Alleinstehende um drei Euro auf 449 Euro an. Und auch Rentner sollen voraussichtlich im nächsten Jahr mehr Geld erhalten, nämlich 5 Prozent ab Juli 2022.
Familien werden stärker entlastet, Auszubildende erhalten mehr: Das Familienentlastungsgesetz sorgt für weitere steuerliche Erleichterungen für Familien. So steigt der Grundfreibetrag weiter an. 2022 liegt er bei 9.984 Euro. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen wird ebenfalls angehoben, denn dessen Höhe orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum. Das Mindestausbildungsgehalt im ersten Lehrjahr steigt zum 1. Januar 2022 von 550 Euro auf 585 Euro an. Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr erhalten 18 Prozent mehr, im dritten 35 Prozent mehr und im vierten 40 Prozent.
2022 sinkt die EEG-Umlage, die zum Ausbau der Erneuerbaren Energien erhoben wird, von 6,5 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom. Das ist eine Reduzierung um rund 43 Prozent – eine grundsätzlich gute Nachricht für private Verbraucher und für die Wirtschaft. Eine Senkung des Energiepreises bedeutet die geringere EEG-Umlage aber wohl nicht. Die EEG-Umlage ist nur ein Bestandteil des Strompreises.
Die Vorabpauschale besteuert die Gewinne aus Fondsanlagen, die sonst erst bei der Veräußerung besteuert wurden. Aufgrund des negativen Basiszinses von -0,45 Prozent gemäß Bundesbank wird die Vorabpauschale im Jahr 2022 entfallen. Somit führen die Depotbanken 2022 keine Kapitalertragsteuern gemäß Vorabpauschalen- Regelung ab. Verbraucher brauchen sich am Ende dieses Jahres bei der Steuererklärung also keine Gedanken darüber zu machen.

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