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Altanschließer klagen weiter

Die Mitglieder der Cottbuser „Bürgerinitiative Altanschließer“ wollen sich nicht mit dem „haarsträubenden Treiben“ der Stadt Cottbus abfinden auch nicht nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin/Brandenburg vom 14. Oktober letzten Jahres. In einer öffentlichen Beratung informieren und diskutieren Mitglieder über Möglichkeiten, vor dem Bundesverwaltungs- bzw. Bundesverfassungsgericht ihr Recht zu erstreiten. Allerdings sind für diese Vorhaben erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen. Wie dies gelingen soll, wird am Donnerstag, 16. Januar, um 17 Uhr im Brandenburger Hof, Ebertstraße, erläutert. Alle Interessenten sind willkommen.

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