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Gleichstellungsbeauftragte ruft Reichsrecht an

Gestriger geht nicht: Gleichstellungsbeauftragte ermahnt Landräte wegen Weimarer Sonntagruhe. Potsdam (h.) Die Gleichstellungsbeauftragte des Landes Dr. Friederike Haase ermahnt die Landräte aktuell in einem Brief zur Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes. Es dürfe, ohne Ausnahme, nur an sechs Sonn- oder Feiertagen jährlich geöffnet sein. Haase beruft sich auf das Grundgesetz (Artikel 140) „in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung WRV)“. Dort stehe der „Schutzauftrag“ zum Zwecke „der seelischen Erhebung“ festgeschrieben. Bis 29. Mai haben die Landräte (vermutlich auch Oberbürgermeister, obwohl die nicht erwähnt sind) über entsprechende Überprüfungen zu berichten. Verordnungen der Kreise müssten gegebenenfalls geändert werden. In diesem Sinne haben sich Mittwoch bereits die Cottbuser Stadtverordneten verständigt. Cottbus hatte 2015 bereits fünf offene Sonntage. Würde, wie beabsichtigt, zum Töpfermarkt geöffnet, ginge das zulasten des Weihnachtsgeschäftes. Es dürfte in diesem Falle keinen offenen Adventsonntag mehr geben.

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