Region (MB). Der Jugendhilfeausschuss hat die Richtlinie des Landkreises Spree-Neiße zur Übernahme/Erlass von Kostenbeiträgen für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung – Ferienfreizeitmaßnahmen – beschlossen. Als Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen werden Maßnahmen unterstützt, die von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie von Trägern der Wohlfahrtspflege und Leistungserbringern der Eingliederungshilfe angeboten werden.
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