Nachdem die Mehrheit der Cottbuser Stadtverordneten am vergangenen Mittwoch dem Antrag von CDU und AUB/SUB zur Gleichbehandlung der vom Bundesverfassungsgerichtsbeschluss betroffenen Altanschließer zugestimmt hat, fordere ich den Oberbürgermeister nunmehr auf, ein Refinanzierungskonzept für diesen Fall vorzulegen.
Es muss klar sein, wie hoch die Summe der von dem Antrag umfassten Beitragsrückzahlung insgesamt ist. Und es ist zu definieren, wie die dann entstehenden Benutzungsgebühren ausfallen werden. Auch die konkreten Auswirkungen auf den Aufgabenträger müssen klar sein. Allen voran seine Liquidität, die neue Gebührenstruktur und die Fähigkeit zur stetigen Aufgabenerfüllung. Außerdem muss dringend geprüft werden, ob die aus den erhöhten Gebühren auflaufenden zusätzlichen Gelder ausreichen, um eine beitragsrückzahlungsbedingte Kreditaufnahme zu refinanzieren beziehungsweise ob damit eine Kreditfinanzierung überhaupt möglich ist?
Muss man weitere Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, um gegebenenfalls die Kreditrefinanzierung zu realisieren beziehungsweise die wahrscheinlichen (nicht gebührenfähigen) Verwaltungskosten zu tragen? Unabhängig von der Tätigkeit in der Arbeitsgruppe ist es jetzt dringend notwendig, dass das Rathaus seine Hausaufgaben erledigt.
Kerstin Kircheis
Vorsitzende des Mieterbundes Cottbus-Guben und Umgebung e.V.