Land Brandenburg verlängert Regelung und reagiert damit auf stark steigende Materialkosten.
Das für den Landeshochbau zuständige brandenburgische Finanzministerium hat per Erlass die Regelungen zu Preisgleitklauseln bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Das hatten die drei Handwerkskammern im Land zuvor gefordert. Damit können Baufirmen höhere Kosten – etwa beim Material – an den Auftraggeber weitergeben und bleiben bei öffentlichen Projekten nicht auf den Mehrkosten sitzen.
Brandenburg folgt damit einer Festlegung der Bundesbauverwaltung. Die Regelung betrifft den Hochbau. Auf Grund der Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien hatte bereits das Bundesbauministerium für bundesöffentliche Projekte die Sonderregelung zur Stoffpreisgleitklausel bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und nachgeschärft. Jetzt sind die Kommunen am Zug, auch bei ihren Projekten entsprechende Klauseln anzuwenden. Der entsprechende Erlass des Finanzministeriums sieht zudem vor, dass im Einzelfall auch bestehende Verträge für Baumaßnahmen nachträglich an die Marktentwicklung angepasst werden können.
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