Region (MB). Bereits zu Lebzeiten sollte man den gewünschten äußeren Rahmen für die eigene Bestattung klären. Damit gibt man sich selbst die Sicherheit, dass der eigene Wille Beachtung findet – und man nimmt gleichzeitig auch den Angehörigen die Sorge, sich in Zeiten der Trauer auch noch um Bestattungsfragen kümmern zu müssen. Auch vermeidet man mögliche familiäre Streitigkeiten über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.
Sparbuch ist keine gute Lösung
Gerade in Zeiten zunehmender Pflegebedürftigkeit ist eine sichere Hinterlegung des Geldes für die Bestattung wichtig. Viele Menschen sind der Ansicht, dass für die Bezahlung der Bestattung das Sparbuch ausreichend sei. Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kann das Amt sogar die Auflösung des Sparguthabens zur Bezahlung der Pflegekosten verlangen.
Bestattungsvorsorge
Bestatter bieten sogenannte kostenlose Bestattungsvorsorge-Beratungen an. In einem Bestattungsvorsorgevertrag werden alle Punkte festgehalten, die für die Bestattung wichtig sind – ob Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Blumenschmuck, Trauerfeier und vieles mehr. Sinnvoll ist es, hierbei auch bereits den finanziellen Rahmen zu regeln. Dazu bieten sich zwei Möglichkeiten an:
Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bietet über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an. Im Todesfall wird dieses Geld dann an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgevertrages ausgezahlt.
Auch möglich ist die Sterbegeldversicherung. Vor allem wer unter 70 ist, wird möglicherweise diese Lösung attraktiv finden können. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen ist dies interessant.
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