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Brauchen Alleinstehende ein Testament?
Region (MB). In den letzten Jahren erfreuen sich „Single-Haushalte“ einer immer größeren Beliebtheit. Verzichten allein- stehende ohne Kinder auf ein Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Dies kann unter Umständen ungewollte Folgen nach sich ziehen. Singles die nicht wollen, dass ihr gesamter Besitz posthum an einen ungeliebten Verwandten geht sollten ein Testament einrichten. Besonders wichtig ist dies, bei größerem Vermögen. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben zunächst die Eltern, wenn es weder Kinder noch Enkelkinder oder einen Ehepartner gibt. Danach setzt sich die Erbfolge von Onkeln und Tanten bis hin zum Staat fort. Mithilfe eines Testaments kann man seine Erben selbst bestimmen. Dabei besteht die Wahl zwischen einem eigenhändigen und einem notariell erstellten Testament. Wichtig beim eigenhändigen Testament ist, dass es nur gültig ist wenn es von Hand geschrieben und unterschrieben wurde.
Es besteht die Möglichkeit ein handgeschriebenes Testament bei einem Nachlassgericht in Verwahrung zu geben. Dies ist nützlich, da es so im Ernstfall einfacher auffindbar ist. Notarielle Testamente werden nach den individuellen Wünschen des Erblassers erstellt.
Da der Notar dessen Willen rechtssicher niederschreibt, kann der Erbe in der Regel, anders als beim eigenhändigen Testament, ohne kostenpflichtigen Erbschein seine Erbenstellung nachweisen. Bedacht werden sollte zusätzlich, dass für kinderlose Unverheiratete die Erbschaftssteuerbeträge besonders niedrig sind. So steht etwa Geschwistern oder Lebensgefährten lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung.