IT-Experten und Bestatter unterstützen beim richtigen Umgang mit im Internet gespeicherten Daten / Entsprechende Vorsorge hilft Hinterbliebenen.
Region (MB). Der geliebte Angehörige ist vor Wochen verstorben und doch ist das Internet voll mit dessen Einträgen in sozialen Netzwerken, mit Blog-Texten, mit hunderten E-Mails und mit unzähligen Fotos. Dazu kommen Konten zum Beispiel bei Banken, Versicherungen und weiteren Internet-Plattformen. Dieser so genannte „Digitale Nachlass“ sollte nicht außer Acht gelassen werden. Bei der Bearbeitung helfen unter anderem spezialisierte IT-Experten und Bestattungsunternehmen.
Früher bestand der persönliche Nachlass überwiegend aus Briefen, Alben voller alter Erinnerungsfotos und vielleicht ein paar Videokassetten. Das hat sich grundlegend geändert: Die Digitalisierung aller Lebensbereiche bringt es mit sich, dass alle möglichen Informationen über einen Menschen ohne entsprechende Nachverfolgung für Jahre und Jahrzehnte im Netz verbleiben. Dies betrifft vor allem soziale Netzwerke.
Angehörige, die gerne wissen möchten, welche Informationen über den Verstorbenen im Internet zu finden sind und die keinen Zugriff auf dessen Konten haben, können professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, auch, um sich rechtlich abzusichern. Für diese Hilfe gibt es spezielle Dienstleister, die Konten eines Verstorbenen finden und auflisten. Damit ist bereits viel gewonnen, denn nun weiß man zumindest, wo der Verstorbene im Netz aktiv war und wo persönliche Informationen und Fotos, aber auch Zahlungsdaten zu finden sind. Denn nicht selten laufen Abonnements oder Accounts bei Online-Unternehmen einfach weiter, wenn sie nicht gekündigt werden. Zusätzlich kann man auch die gesamte Hardware analysieren lassen, es können Gutachten über diese Daten auf der Festplatte und über die Internetnutzung des Verstorbenen erstellt und im Auftrag von Angehörigen können Daten gesichert und Konten gelöscht werden.
Im Testament vorsorgen
Das Thema digitaler Nachlass wird auch in Zukunft von noch größerer Bedeutung. Daher ist
es zu empfehlen sich bereits zu Lebzeiten mit seinem digitalen Fußabdruck auseinanderzusetzen. Zum Beispiel könnten
dem Testament die wichtigsten Portale, Zugangsdaten und wie damit umzugehen ist, beigefügt werden.
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