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Energetisch sanieren

Region (MB). Die Bundesregierung hat 2020 neue steuerliche Förderungen für die energetische Sanierung eingeführt. Immobilienbesitzer können im Rahmen des „Klimapakets“ Aufwendungen für energetische Sanierungen von selbstgenutztem Wohneigentum in beträchtlicher Höhe steuerlich geltend machen – sofern dem Finanzamt eine Bescheinigung vom ausführenden Fachbetrieb zur Durchführung der Maßnahmen vorgelegt wird. Darauf weist die Wüstenrot Bausparkasse AG hin. Energetische Sanierungen am selbstgenutzten Wohneigentum können – sofern dieses älter als zehn Jahre ist – die Steuerlast eines Immobilienbesitzers um maximal 40.000 Euro senken. Voraussetzung dafür sind eigene Investitionen von bis zu 200.000 Euro – und eine Bescheinigung über die Durchführung der baulichen Maßnahmen durch den ausführenden Fachbetrieb. Ohne die Bescheinigung gibt es keine Ermäßigung.

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