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Region: Steuererklärung 2020

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Wann muss sie abgegeben werden

Äuch in diesem Jahr wird wieder eine Steuererklärung fällig. Egal ob man sie auf Papier oder auf dem PC ausfüllt muss dabei in jedem Fall darauf achten die Abgabefrist einzuhalten Foto: pixabay

Region (MB/AR). Auch in diesem Jahr wird wieder eine Einkommenssteuererklärung fällig. Die gute Nachricht ist, dass man sich 2020 erstmals etwas mehr Zeit lassen kann. Statt wie gewohnt am 31. Mai ist der Stichtag für die Abgabe beim Finanzamt ab sofort der 31. Juli. Sollte die Abgabefrist auf ein Wochenende fallen verschiebt sich der Stichtag auf den folgenden Montag. Zu beachten ist , dass es einige Ausnahmen gibt. Für Personen die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater machen lassen, verlängert sich die Abgabefrist automatisch. Der Abgabetermin für die Steuer-Profis liegt Ende Februar des übernächsten Jahres. Ebenfalls von den üblichen Abgabefristen entbunden sind Personen die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben. Zu diesen zählen etwa ledige Arbeitnehmer, die jeden Monat bereits einen Teil ihres Lohns als Einkommenssteuer an den Staat entrichten. Betroffene können ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Die Beantragung einer Fristverlängerung ist ab sofort weit schwieriger geworden und mit der Umsetzung des neuen Gesetzes nur noch in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige den Abgabetermin ohne eigenes Verschulden verpasst hat und eine Bitte um Fristverlängerung schriftlich beim Finanzamt eingereicht wurde. Wird der Termin überschritten kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag ansetzen. Kann der Antragssteller mit einer Steuererstattung rechnen wird in der Regel auf den Zuschlag verzichtet, müssen Steuern nachgezahlt werden kann es hingegen teuer werden. Ist die Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres immer noch nicht abgegeben wird sogar automatisch ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Die Höhe des Zuschlags ist seit letztem Jahr auf 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer festgelegt und beträgt dabei mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat. Der Verspätungszuschlag wird im Steuerbescheid automatisch zur Steuerschuld hinzugerechnet.

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