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Auf diese Neuerungen können sich Brandenburgs Steuerzahler 2020 einstellen
Region (MB). Das neue Jahr hat begonnen. Damit einhergehen verschiedene steuerliche Änderungen für Brandenburgs Steuerzahler
Der steuerfreie Grundfreibetrag für Alleinstehende ist von 9.168 Euro auf 9.408 Euro gestiegen. Eheleute müssen erst bei dem doppelten Betrag Steuern zahlen. DerFreibetrag für Kinder wurde 2020 von 7.620 Euro auf 7.812 Euro angehoben.
Zusätzlich erfolgt zur Abmilderung der Effekte der sogenannten „kalten Progression“ eine Verschiebung der Tarifeckwerte um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2019 in Höhe von 1,95 Prozent.
Von „kalter Progression“ spricht man, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und es trotz unveränderter Leistungsfähigkeit aufgrund des progressiv ansteigenden Steuersatzes zu einem Anstieg der durchschnittlichen Steuerbelastung kommt.
Eine weitere Neuerung betrifft Ehegatten und Lebenspartner. Seit diesem Jahr haben sie die Möglichkeit ihre Steuerklassen ohne Vorliegen besonderer Gründe mehr als einmal in einem Kalenderjahr zu wechseln.
Seit dem 1. Januar sind zudem die Verpflegungspausschalen bei Dienstreisen gestiegen. Für Tage mit mehr als acht Stunden Abwesenheit sowie für An- und Abreisetage steigt die Pauschale von zwölf auf 14 Euro. Ist der Arbeitsnehmer 34 Stunden oder mehr unterwegs steigt die Verpflegungspauschale von 24 auf 28 Euro.
Der Arbeitgeber hat dabei die Möglichkeit den Verpflegungsaufwand entweder selbst steuerfrei zu ersetzen, oder durch den Arbeitnehmer in der Steuererklärung geltend machen zu lassen.
Daneben erhalten Berufskraftfahrer einen Pauschalbetrag in Höhe von acht Euro pro Tag für Mehraufwendungen, die bei einer
Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Übernachtung im Fahrzeug des Arbeitgebers entstehen.
Ein Nachweis höherer tatsächlicher Kosten bleibt aber dennoch möglich.