Schlagwort: Wohnungsgeberbescheinigung
Ummelden nach Umzug
Zwei Wochen Zeit bleiben nach Wechsel Region (MB). Umziehende sind verpflichtet, sich nach dem Wohnungswechsel innerhalb von zwei Wochen bei ihrem Einwohnermeldeamt umzumelden. Mieter müssen außerdem eine Wohnungsgeberbescheinigung ihres neuen Vermieters vorlegen. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder von bis zu 1 000 Euro. Darauf weist der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. zur…