Schlagwort: Brandenburgisches Schulgesetz
Anmeldung für Gubener Schulanfänger
Guben (MB). Nach dem Brandenburgischen Schulgesetz beginnt für alle Kinder, die bis zum 30.09.21 das sechste Lebensjahr vollenden und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land Brandenburg haben, mit dem 1.08.21 die Schulpflicht. Kinder, die in der Zeit vom 1. bis 31.12.21 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag in die Schule aufgenommen. In der…