Schlagwort: Erstausbildung

  • Erststudium nicht absetzbar

    Bundesverfassungsgericht hat entschieden: keine Steuervorteile für Erstausbildung.  Region (MB). Anfang des Jahres stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fest, dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können und dies nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Dem ist der Bundesfinanzhof in München jetzt gefolgt. Hintergrund Eine…