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  • Wiederaufnahmeverfahren: Ein zweiter Blick auf abgeschlossene Gerichtsverfahren

    Wiederaufnahmeverfahren: Ein zweiter Blick auf abgeschlossene Gerichtsverfahren

    Im deutschen Rechtssystem ist die Rechtskraft eines Urteils eigentlich unumstößlich. Doch was passiert, wenn sich nachträglich herausstellt, dass ein Fehler vorliegt oder neue Beweise auftauchen? Genau für solche Fälle gibt es das Wiederaufnahmeverfahren. Dieses besondere rechtliche Mittel ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen ein bereits abgeschlossenes Verfahren erneut zu öffnen. Gerechtigkeit wiederherstellen und Fehler korrigieren Das…