Schlagwort: Mobilitätsprämie
Region: Mehr für Pendler
Region (MB). Für 2021 können Pendler für berufsbedingte Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab dem 21. Entfernungskilometer 0,35 Euro je Entfernungskilometer steuerlich geltend machen (für 2024 sogar 0,38 Euro). Für die ersten 20 Kilometer verbleibt es bei der bestehenden Pauschale von 0,30 Euro. Pendler, die aufgrund geringer Einkünfte keine Einkommensteuer zahlen, können für ihre…
